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Nach Ansicht der EU-Kommission verstoßen derzeit 3 Regeln der Riesterrente gegen geltendes EU-Recht. Sie hat Deutschland daher aufgefordert, diese zu ändern, weil Ausländer und Riestersparer, die im Ausland leben, beachteiligt würden.
So sollte mit der Riesterrente der Einzelne generell ermutigt werden, eine eigene kapitalgedeckte Vorsorge für das Alter zu treffen, welche die gesetzliche Sozialversicherungsrente ergänzt. Es bestehen jedoch 3 Beschränkungen für die Gewährung dieser Zulage, welche nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind:
1. Ausländische Arbeitnehmer, die weniger als 90% ihres Familieneinkommens in Deutschland verdienen, erhalten keine Riesterzulage, obwohl sie Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland bezahlen.
2. Sparer dürfen mit dem Riesterkapital nur Wohneigentum in Deutschland kaufen. Das benachteiligt Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten und im Nachbarland bauen wollen.
3. Die staatliche Zulage muss zurückzahlen, wer im Ruhestand im Ausland lebt, oder in seine ausländische Heimat zurückgeht.
Die Bundesregierung wurde daher aufgefordert, diese 3 Punkte umgehend zu ändern. Werden diese kritisierten Fälle nicht zufriedenstellend nachgebessert, kann die Kommission den EuropäischenGerichtshof anrufen. |