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Die große Koalition in Berlin hat in der vergangenen Woche bekannt gegeben, dass man sich über die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre geeinigt habe. Die neue Altersgrenze betrifft nicht nur gesetzlich Rentenversicherte, sondern gelte auch für die Beamtenversorgung und die Künstlersozialversicherung. Betroffen sind diejenigen, die nach 2012 Altersgelder aus der Gesetzeskasse beziehen wollen. In der Diskussion steht noch, ob die Grenze auch für steuerliche Vorteile bei der privaten Altersvorsorge gelten wird. Für Riester- und Basisrenten ist dies bereits beschlossen.
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