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Aktuelle News zum Thema Krankenversicherung im Ausland
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| 09.05.2006 |
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| Sozialversicherungsabkommen Deutschland - Rumänien |
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Mit der erwarteten Ratifizierung in den kommenden Tagen wird wahrscheinlich Mitte 2006 das Sozialversicherungsabkommen zwichen der BRD und Rumänien in Kraft treten.
Schwerpunkte sind die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen, die Zusammenrechnung deutscher und rumänischer Versicherungszeiten für den Leistungsanspruch und die uneingeschränkte Rentenzahlung auch beim Aufenthalt im anderen Vertragsstaat.
Das Abkommen bezieht sich für Deutschland auf die Renten- und Unfallversicherung. In Rumänien ist unter anderem die Rentenversicherung aus dem öffentlichen Sozialversicherungssystem geregelt.
Mit dem erwarteten Beitritt Rumäniens zur EU (evtl. 2007 oder 2008), wird dieses Abkommen dann durch die EU-Vorschriften abgelöst. |
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