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Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung dürfen nicht allein auf den
Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland beschränkt bleiben. Die
EU-Kommission verlangt von der Bundesregierung eine Abkehr von der
Praxis, Pflegeleistungen an Anspruchsberechtigte nur in Deutschland
auszuzahlen.
Eine pflegebedürftige Person erhält bisher Leistungen aus der
gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich im Heimatland.
Wenn sich der Leistungsempfänger vorübergehend in einem anderen EU-Land
aufhält, verweigert die Pflegekasse die Zahlung von Geldern in gleicher
Höhe.
Nach Ansicht der EU-Kommission stellt dies eine ungerechtfertigte
Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar. In einer
Stellungnahme fordert die EU-Kommission eine Korrektur. Ihrer Ansicht
nach ist weder eine ernste Gefährdung der finanziellen Ausgewogenheit
des deutschen Sozialversicherungssystems, noch der Bestand der Pflegeversicherung als Ganzes durch Zahlungen
auch innerhalb der EU zu befürchten.
Die PKV zahlt aber bereits in den Ländern der EU teilweise Leistungen der Pflegeversicherung fort . Für weitergehnde Fragen zum Thema Pflegeversicherung im Ausland wenden Sie sich bitte an kup@ebuero.de.
Henry Kotas (DKV AG)
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