Ab dem Jahr 2010 an können voraussichtlich alle
Steuerzahler einen größeren Teil ihrer Beiträge zu den Krankenkassen-
und Pflegeversicherungen beim Fiskus absetzen.
Das geht aus einer
Tischvorlage des Bundesfinanzministeriums für den Haushaltsausschuss
des Bundestages hervor.
Darin wird dafür plädiert, das entsprechende
Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl auf private als auch
gesetzlich Versicherte anzuwenden.
Auch gesetzlich Versicherte können hoffen.
Schon
im März war nach dem Urteil klar, dass Steuerzahler damit rechnen
können, künftig einen größeren Teil ihrer Kassenbeiträge steuermindernd
absetzen zu dürfen. Offen war aber, ob dies nur für Privatversicherte
oder auch gesetzlich Versicherte gilt.
Für die Staatskassen bedeutet
das Karlsruher Urteil Ausfälle in Milliardenhöhe. Das Gericht hatte
gefordert, die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung spätestens von Anfang 2010 an zu verbessern.
Nach
dem Mitte März veröffentlichten Urteil muss der Gesetzgeber bis Ende
2009 eine Neuregelung erlassen. Die Entscheidung betrifft formal zwar
nur Beiträge zur privaten Krankenversicherung.
Allerdings hatte das
Gericht klargestellt, dass die steuerliche Abzugsmöglichkeit von
Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung generell überprüft werden muss. Der Beschluss des Gerichts soll "sachgerecht umgesetzt" werden.
Laut
Tischvorlage, aus der zunächst die Online-Ausgabe des "Handelsblatts"
und die "Financial Times Deutschland" vorab berichtet hatten, wird
geprüft, wie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sachgerecht
umgesetzt werden kann. "Die Überlegungen hierzu sind noch nicht
abgeschlossen." Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hieß es im
Finanzministerium, das Urteil führe in allen öffentlichen Haushalten zu
nennenswerten Einnahmeausfällen.
In der Ministeriumsvorlage heißt es
nun, nach gegenwärtiger Einschätzung dürfte die Umsetzung von 2010 an
jährliche Steuermindereinnahmen "in einem mindestens hohen einstelligen
Milliardenbereich verursachen". Die Höhe werde sich nach der konkreten
Ausgestaltung der Neuregelung richten.
Intern geht das
Finanzministerium laut "Handelsblatt" allein für den Bund von
jährlichen Steuerausfällen von mindestens fünf Milliarden Euro aus.
Nach Berechnungen des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung
könnte das Urteil jährlich zwischen neun und 13 Milliarden Euro kosten.
Auch Pflegebeiträge müssen steuerlich abzugsfähig sein.
Mit
seiner Entscheidung hatte Karlsruhe erstmals klargestellt, dass zum
Existenzminimum nicht nur der Aufwand etwa für Nahrung, Kleidung,
Hausrat, Wohnung und Heizung gehört. Nach dem Beschluss gehören auch
Leistungen für eine ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung dazu
und müssen steuerlich abzugsfähig sein.
Die Abzugsmöglichkeiten für
private Krankenversicherungsbeiträge - nur darüber war entschieden
worden - seien derzeit zu niedrig.
Karlsruhe folgt Bundesfinanzhof:
Damit
folgte Karlsruhe dem Bundesfinanzhof, der das Verfahren dem Gericht zur
Überprüfung vorgelegt hatte. Geklagt hatten ein freiberuflicher
Rechtsanwalt und seine Ehefrau, die sechs Kinder haben. Sie wehrten
sich dagegen, dass sie 1997 für die private Krankenversicherung der
Familie rund 16.300 Euro bezahlten, aber nach den damaligen
Bestimmungen nur gut 10.000 Euro als Sonderausgaben geltend machen
konnten.