Keine Abgeltung
Diese Anlagen fallen nicht unter die neue Steuer:
- Eigenheime - vermietete Immobilien - geschlossene Fonds (1) - Kapitallebensversicherungen (2) - Riester-Verträge - Rürup-Rentenversicherungen - betriebliche Altersvorsorge - private Rentenversicherungen
(1) Bei geschlossenen Fonds handelt es sich um langjährige, nicht vorzeitig kündbare Unternehmensbeteiligungen.
(2) Bei Auflösung nach 12 Jahren bleibt es bei den alten Steuerregeln.
Wir bieten Ihnen gerade im Ausland die Möglichkeit an, hier mit nahmenhaften dt. Gesellschaften Ihre Altersvorsorge aufzubauen - dies auch ohne Abgeltungssteuerabgabe!
Damit haben Sie die Sicherheit nach deutschen Gesetzen und können auch die Unterlagen in Ihrer Sprache lesen und verstehen. Dazu kommt, dass die Betreuung während der Vertragslaufzeit zusätzlich in der Muttersprache erfolgt, dies durch ausgebildete Versicherungskaufleute/Fach/Betriebswirte.
Sprechen Sie uns an, egal in was für einem Land der Erde Sie sich aufhalten!
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