Nach
dem Krankenversicherungsgesetz der Schweiz (KVG) ist eine
Krankenpflegeversicherung für Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch.
Man muss also zumindest eine Grundversicherung abschließen, die grundlegende Leistungen abdeckt.
Diese Versicherungspflicht wird - anders als in Deutschland -
nicht automatisch über den Arbeitgeber
abgewickelt, sondern der Grenzgänger/Arbeitnehmer muss sich selbst um seinen
Versicherungsschutz kümmern.
Der Grenzgänger/Arbeitnehmer hat innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab
Beschäftigungsbeginn die Möglichkeit, sich von der (Schweizer)
Versicherungspflicht befreien zu lassen. Hierfür ist der Nachweis über
einen gleichwertigen Krankenversicherungsschutz bzw.
Pflegeversicherungsschutz erforderlich, der mindestens den Leistungen
der Grundversicherung des KVG entspricht und sowohl in Deutschland als
auch in der Schweiz gilt.
Der Krankenversicherungstarif der DKV AG, M-Top bzw. GST sowie
die Pflegeversicherung nach dem Tarif PVN werden in der Schweiz als gleichwertig anerkannt.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt schriftlich bei dem
jeweiligen Schweizer Kanton.
Sie benötigen Hilfe, um sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen? Rufen Sie einfach an oder schicken mir eine Mail.