Jetzt kommt die Mini-GmbH mit nur 1 Euro Stammkapital
Die große Angst vieler Selbstständiger: „Wenn ich mich mit meinem
Unternehmen verschulde, ist auch mein ganzes Erspartes weg!” Abwegig
ist das nicht. Denn wenn Sie Einzelunternehmer sind oder mit anderen
eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) betreiben, haften Sie mit
Ihrem gesamten Privatvermögen.
Die Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung
Der Ausweg scheint eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
oder eine englische private limited company by shares (Limited). Doch
von der GmbH schrecken die aufwändige Gründung und das
Mindeststammkapital von 25.000 Euro (Einzahlung von mindestens 12.500
Euro) ab, von der Limited die unsichere Rechtslage und die hohen
Folgekosten.
Eine einfachere und günstigere GmbH-Gründung verspricht nun die
geplante Reform des mehr als 115 Jahre alten GmbH-Rechts mit dem
„Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von
Missbräuchen“ (MoMiG). Es wird voraussichtlich zum 1. Juli 2008 in
Kraft treten. Besonders interessant: Künftig soll es 2 GmbH-Varianten
nebeneinander geben:
- die GmbH in der bisherigen Form mit auf 10.000 Euro reduziertem Stammkapital
- die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit frei wählbarem Stammkapital – 1 Euro ist bereits ausreichend
Reduziertes Mindeststammkapital für GmbHs
Für viele Gründer speziell im Dienstleistungsbereich ist das derzeitige
Mindeststammkapital von 25.000 Euro eine zu hohe Hürde. Eine Absenkung
des Mindestbetrags ist daher schon länger Konsens. Andererseits soll
die Seriosität der GmbH nicht beeinträchtigt werden. Im Ergebnis sinkt
der Mindestbetrag, mit dem Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft
haften, auf 10.000 Euro. Davon muss bei der Gründung lediglich die
Hälfte, also 5.000 Euro, eingezahlt werden. 1-Personen-GmbHs müssen
zudem keine Sicherheiten mehr für den nicht sofort eingezahlten Teil
der Stammeinlage leisten.
Unternehmergesellschaft schon ab 1 Euro Stammkapital Ist für
Sie eine Stammeinlage auch in dieser Höhe noch zu hoch, können Sie die
neue GmbH-Variante mit Namen „Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“ wählen. Ein Mindeststammkapital ist dafür nicht
vorgeschrieben. Bereits 1 Euro Stammkapital ist ausreichend.
Allerdings soll das Mindeststammkapital von 10.000 Euro nach
einiger Zeit auch in der Unternehmergesellschaft erreicht werden. Dafür
muss in jedem Jahr ein Viertel des erwirtschafteten Gewinns in eine
gesetzliche Rücklage eingestellt werden.
Hat die Gesellschaft auf diese Weise einen Betrag in Höhe des
Mindeststammkapitals erreicht, kann sie den Betrag in Stammkapital
umwandeln. Alternativ ist auch eine entsprechende Kapitalerhöhung aus
anderen Mitteln möglich. Dann müssen keine weiteren Rücklagen mehr
gebildet werden.
Tipp: Mit der
Unternehmergesellschaft steht Ihnen schon bald eine Rechtsform zur
Verfügung, mit der sie schnell und kostengünstig ein Unternehmen mit
Haftungsbeschränkung gründen können. Sie haben damit alle Vorteile, die
eine Limited schon heute bietet, ohne die rechtlichen Risiken und hohe
Folgekosten für Meldepflichten in England in Kauf nehmen zu müssen.
Daher wird sich sicher in 2008 so mancher Gründer in Deutschland überlegen, ob es noch die Ltd. in England sein muss.
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