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In Luxemburg besteht für die gesamte Bevölkerung die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sogenannten Caisse de Maladie. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer unabhängig von Ihrem Einkommen als auch für Selbstständige und Freiberufler. Die Leistungen der Caisse de Maladie sind jedoch i.d.R. begrenzt und bieten in manchen Bereichen gar keine Absicherung.
Sollten Sie also nach Luxemburg gehen, dort als Grenzgänger arbeiten, bzw. als EU-Beamter tätig sein, fragen Sie bitte nach den aktuellen Möglichkeiten der Absicherung nach. |