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Aktuelle News zum Thema Krankenversicherung im Ausland

 

 

 

 
23.10.2007
Bafög gibt es bald europaweit - die passende Krankenversicherung auch
 
Gute Nachrichten für Studenten mit Fernweh: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass sie künftig auch bei einem komplett im EU-Ausland absolvierten Studium Anspruch auf Bafög-Förderung haben. Mit dem am Dienstag veröffentlichten Urteil gab der EuGH in Luxemburg den Klagen von zwei Studentinnen statt, deren Bafög-Anträge für den Besuch von Universitäten in Großbritannien und den Niederlanden abgelehnt worden waren. Das Bundesbildungsministerium und das Deutsche Studentenwerk begrüßten das Urteil. Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz kann Auslands-Bafög nur gezahlt werden, wenn der Antragsteller die Ausbildung in Deutschland begonnen und dort mindestens ein Jahr lang verfolgt hat. Der EuGH teilte mit, diese so genannte Orientierungsphase bringe Unannehmlichkeiten, zusätzliche Kosten und mögliche Verzögerungen der Ausbildung mit sich und könne junge Menschen daher von einem Studium im EU-Ausland abhalten. Die strittige Gesetzesbestimmung schränke die Freizügigkeit der Studenten in unzulässiger Weise ein. Das Gericht fügte allerdings hinzu, die Zahlung von Auslands-Bafög könne durchaus von einer gewissen Verbundenheit der Antragsteller mit der deutschen Gesellschaft abhängig gemacht werden. Eine der beiden Klägerinnen, eine deutsche Staatsbürgerin offenbar walisischer Herkunft, war unmittelbar nach dem Abitur nach Großbritannien gezogen und hatte dort als Au-pair gearbeitet, ehe sie in Deutschland Bafög für ihr Studium an einer britischen Universität beantragte. Auch inländische Orientierungssemester entfallen: Das Bundesbildungsministerium begrüßte die Entscheidung. Man teile die Auffassung des Gerichts, dass die Orientierungsphase bei der Bafög-Förderung keine angemessene Form mehr sei, sagte der Staatssekretär im Bildungsministerium, Andreas Storm, in MDR Info. Die Bundesregierung hatte bereits im Februar beschlossen, die Verpflichtung zu inländischen Orientierungssemestern entfallen zu lassen, um eine internationale Ausrichtung des Studiums zu erleichtern. Die Änderung sollte im November vom Bundestag verabschiedet werden. Nun werde die Regierung die Regelungen für das Auslandsstudium jedoch vorziehen, so dass diese bereits zum Jahresbeginn 2008 in Kraft treten könnten, sagte Storm. Zugleich betonte er, mit der Entscheidung des EuGH falle die Orientierungsphase ab sofort und noch vor In-Kraft-Treten einer neuen gesetzlichen Regelung weg. Auch das Deutsche Studentenwerk (DSW) zeigte sich erfreut über die Entscheidung: "Das ist ein guter Tag für alle Bafög-Geförderten", sagte DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde in Berlin. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz müsse nun umgehend geändert werden. Das DSW wies allerdings darauf hin, dass Auslands-Bafög zunächst stets nur für ein Jahr bewilligt und maximal für fünf Semester ausgezahlt wird. Beratung zur passenden Krankenversicherung für Studenten in Europa erhalten Sie unter www.henry-kotas.com oder telefonisch unter +49.(0)7031.813024.

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