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In diesem Teil 4 erfahren Sie heute etwas zum Auslands-Gruppen-Vertrag:
Manche deutsche Firma in den USA
stellt ihren Mitarbeitern eine gute
und relativ preiswerte Absicherung (deutsche
private Gruppen-Versicherungs-KV) zur Verfügung.
Als Beispiel sei ein 59-jähriger entsandter
leitender Angestellter angeführt. Die hauseigene
Versicherungsagentur in der deutschen
Mutterfirma bot diesem Mitarbeiter eine Auslands-Gruppen-Versicherung an, ohne ihn darauf aufmerksam
zu machen, dass er seine bestehenden Konditionen
bei einem privaten Krankenversicherer
auf Anwartschaft (= Ruhensvereinbarung) legen kann Damit hat er hat alle Konditionen, wie das frühere Eintrittsalter, die bisherige Altersrückstellung
verloren. Weshalb ist das Wichtig?
Damit (gemeint ist die Anwartschaft) sichert er sich den Einstieg zu einem späteren Zeitpunkt ohne höheres
Eintrittsalter und ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wird das nicht beachtet, ist der spätere Widereintritt oft recht teuer oder kann sogar bei entsprechender Vorgeschichte (zwichenzeitlich aufgetretenen Krankheiten) ganz abgelehnt werden.
In diesem Beispiel wurde der deutsche Konzern von
einer US-Firma übernommen und ihm legte
man eine vorzeitige Pensionierung nahe. Der Mitarbeiter
durfte die Gruppen-Versicherung nicht mehr
behalten und für Medicare war er noch zu jung (da
erst ab 65 möglich). Die Umstellung auf einen
individuellen Vertrag führte zu einem wesentlich
höheren Monatsbeitrag (höheres Einstiegsalter
und Risikozuschlag). Die Ehefrau wurde
wegen Vorerkrankungen sogar gänzlich abgelehnt.
Weiter geht es am Sonntag (16.09.2007) mit dem Teil 5 zum Thema USA - Gut vorgesorgt mit der Krankenversicherung.
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