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Zeitlich unbefristete Krankheitskosten-
Vollversicherung - Wohnsitz in Deutschland nicht Pflicht:
Von den ca. 46 deutschen Privaten Krankenversicherungen
erklärt sich nur eine sehr begrenzte
Anzahl bereit, den außereuropäischen
Versicherungsschutz (mit uneingeschränkter
Weltgeltung und ohne Gebührenordnungsbeschränkung)
abzudecken, es handelt sich
um die sogenannte Krankheitskostenvollversicherung (KKV) - Es
werden Zuschläge bis zu 50 Prozent für die Vollversicherung
erhoben, möchte man den Schutz unbegrenzt ausdehnen, bzw. die Gesellschaften führen den Schutz nicht weiter ( plus legen die Kündigung anheim). Wer den Zuschlag nicht
bezahlt, aber im außereuropäischen Ausland
lebt, hat seine deutsche Adresse behalten und
lässt die Gesellschaft im Glauben, dass das der
Hauptwohnsitz sei. Wir raten hiervon absolut ab! Warum? Sobald eine größere und
kostspieligere Behandlung notwendig ist
(z.B. nach einem Unfall oder chronische Krankheit), dann kommen die hohen
Rechnungen aus dem Ausland. Spätestens dann
beginnt die Erstattungsabteilung der KV-Gesellschaft
nachzufragen/zu recherchieren und stellt fest, dass
man die meiste Zeit im Ausland gelebt
hat. Die Folgen? Die Versicherung
hat das Recht Ihren Vertrag
sofort zu kündigen, sodass Sie
alle noch offenen Rechnungen
selbst bezahlen müssen.
Das ist schon für so manchen Versicherten zum finanziellen Desaster geworden! Weiter geht es am Dienstag (11.09.2007) mit dem Teil 4 zum Thema USA - Gut vorgesorgt mit der Krankenversicherung. |