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Aktuelle News zum Thema Krankenversicherung im Ausland
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| 10.08.2007 |
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| Sozialversicherungspflicht für Expats in Tschechien ab 2008 |
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Nach Vorgaben des tschechischen
Arbeitsministeriums sollen nach
Tschechien entsandte Mitarbeiter
ausländischer Unternehmen künftig
schon nach einem Jahr
Aufenthalt Beiträge in die tschechische
Sozialversicherung einzahlen.
Bisher konnten nach Tschechien entsandte
deutsche Mitarbeiter im
Rahmen einer Ausnahmegenehmigung
weiterhin in der deutschen
Sozialversicherung verbleiben. Diese
erteilten die tschechischen Sozialversicherungsbehörden
meist für
eine Dauer von fünf Jahren. Seit
August 2006 haben die Behörden
diese Praxis jedoch dahingehend
verändert, dass sie Ausnahmegenehmigungen
nur noch auf Grund
"ernster persönlicher Umstände"
erteilen. So sollen beispielsweise
Gründe wie eine baldige Pensionierung
oder auch eine Schwangerschaft
anerkannt werden. Wirtschaftliche
Gründe dagegen sollen
für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung
nicht mehr ausreichend
sein. Auch soll jetzt ein lokales
tschechisches Arbeitsverhältnis generell
zur Ablehnung führen. Grundsätzlich
kann davon ausgegangen
werden, dass Ausnahmegenehmigungen
prinzipiell nur noch für einen
Zeitraum von 3 Jahren und nicht wie
bisher 5 Jahre genehmigt werden.
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