| Oft bekommt mein Büro auch Anfragen zur weltweit gültigen Absicherung mit der DKV AG, obwohl die Menschen nicht in Deutschland leben und auch keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Einen Fall möchte ich hier berichten, diesen hatte ich bereits in 2005 zur Bearbeitung. Aus dem Saarland erhielt ich die Nachfrage von einem Inhaber einer deutschen, international tätigen Firma, ob wir den die Möglichkeit bieten, seine Mitarbeiter in Sarajevo (Bosnien-Herzegovina)abzusichern. Hierbei handelte es sich ganz speziell um den Mitarbeiter vor Ort (Bosnier)und dessen Frau plus Kind (ebenfalls Bürger Bosniens). Diese waren/sind zwar in der Gesetzlichen KV des Landes versichert. Da der Mitarbeiter aber oft beruflich auch im Ausland tätig ist, wollte sein deutscher Chef gerne eine ordentliche und umfassende Absicherung, für den Mann haben. Das Ganze sollte auch für die Ehefrau und das Kind gelten. Nach Rücksprache mit der HV der DKV AG in Köln konnte ich der Familie helfen, Vertragspartner und Versicherungsnehmer ist die Firma im Saarland, in dieser KV sind nun drei Personen als Versicherte und geniessen dadurch weltweit gültigen Schutz rund um den Erdball, ohne das jedesmal vorher bei der gesetzlichen KV in Bosnien-Herzegovina nachgefragt werden muss, ob den auch tasächlich geleistet wird. Die DKV AG zahlt die Kosten für Ärzte/Untersuchungen/Medikamente der Familie sowohl im Heimatland, aber auch in allen anderen Ländern der Erde kann sich die Familie nun behandeln lassen oder auch bei Bedarf sich eine Privatklinik der eigenen Wahl begeben. Der deutsche Chef ist sehr zufrieden mit dieser Lösung und hat natürlich für seinen "Mann vor Ort" und dessen Familie eine sehr geschickte, sowie anspornende/leistungsfördernde Situation geschaffen. Sollten Sie, werter Leser, dazu Fragen haben bzw. eine ähnliche Lösung suchen, helfe ich Ihnen sicherlich weiter. Sprechen Sie mich bitte an. |